Aktuelles: Erweiterung meines Leistungsangebots für landwirtschaftliche Betriebe
Ich erweitere mein Beratungsangebot für landwirtschaftliche Betriebe um zusätzliche Dienstleistungen. Ergänzend zur bestehenden Naturschutzberatung unterstütze ich ab sofort auch bei der Erstellung von Agraranträgen sowie bei der Dokumentation des Kennartenprogramms (Ökoregel 5) mit Foto-App.
Ziel ist es, Betriebe praxisnah und verlässlich bei der Antragstellung und Dokumentation zu entlasten und zugleich sicherzustellen, dass alle Fördervoraussetzungen vollständig und fristgerecht erfüllt werden.
Die Unterstützung erfolgt unter anderem über das Agrarantragsprogramm LEA. Betriebe, die meine Leistungen in Anspruch nehmen möchten, können mich dort als Dienstleister auswählen. Das erspart das lästige exportieren/importieren und versenden von Geodaten (Shape-Dateien der Schläge, Begehungsdiagonale für ÖR5) im Vorfeld von Aufträgen und Beratungen. Die weitere Abstimmung erfolgt anschließend individuell und bedarfsgerecht.
Bei Interesse oder Fragen zu den neuen Leistungen stehe ich gerne zur Verfügung. Beauftragungen für Kennartenkartierungen sollten bis spätestens Mitte April erfolgen, um die Arbeitsspitzen im Spätfrühling und Sommer zu umgehen.
Willkommen auf der Website von WEHKE – Naturschutz, Landwirtschaft und Energie!
Ich biete Begutachtung, Beratung und Schulung für alle, denen es um eine naturgerechtere Landnutzung geht. Zu meinen Kunden gehören neben öffentlichen Auftraggebern auch landwirtschaftliche Betriebe, Naturschutzverbände und Planungsbüros. Neben Projekten mit Schwerpunkt Landwirtschaft und Naturschutz habe ich mich in das Thema Freiflächenphotovoltaik eingearbeitet und gebe mein Wissen dazu gerne weiter. Dabei erkläre ich beispielsweise die Vorteile von Agri-PV und Biodiv-PV im Vergleich zu herkömmlichen FFPV-Anlagen.
Naturschutz vs. Landwirtschaft?
Trotz vieler gemeinsamer Ziele gibt es zwischen Landwirtschaft und Naturschutz immer wieder Interessenskonflikte. Um Naturschutz mit der Landwirtschaft erfolgreich durchzuführen, bedarf es daher neben guter kommunikativer Fähigkeiten auch fundierter Kenntnisse und Erfahrungen aus beiden Welten.
Landwirtschaft vs. Freiflächenphotovoltaik?
Freiflächenphotovoltaikanlagen gehören mittlerweile zu den günstigsten Möglichkeiten, Strom zu erzeugen. Besonders größere Anlagen ab 10 MWp können auch ohne Förderung rentabel betrieben werden. Sind die Landwirte auch Eigentümer der zukünftigen Solarparkflächen, dann kommen Erlöse aus Verpachtung oder direkter Beteiligung dem Landwirtschaftsbetrieb zu gute. Ist dieser aber selbst nur Pächter der Flächen, sollte im Vorfeld gemeinsam mit dem Pächter nach einer Lösung gesucht werden. Diese kann z.B. darin bestehen, dass er weiterhin Pächter der Fläche bleibt, den Bau des Solarparks aber akzeptiert, weil er die Fläche noch weiterhin nutzen darf. Bei der Agriphotovoltaik ist ein landwirtschaftliche Nutzung auf mindestens 85% der Fläche weiterhin möglich und die Fläche zu 85% prämienberechtigt, wenn die Ernte mindestens 2/3 des üblichen Ertrages am Standort bringt (DIN SPEC 91434).
Freiflächenphotovoltaik vs. Naturschutz?
Freiflächenphotovoltaik wird im Bauleitplanverfahren als Eingriff in Natur und Landschaft gewertet. In den meisten Fällen gewinnt aber die Biodiversität vor Ort von einem Solarpark, da dort in der Regel keine herkömmliche Landwirtschaft mit Pestiziden und Düngung betrieben wird. Tiere profitieren von der relativen Ungestörtheit des eingezäunten Areals mit seiner Vielfalt von Licht und Schatten sowie seinen feuchten und trockenen Mikrostandorten unter und zwischen den Modulreihen. Untersuchungen von Solarparks in Deutschland haben gezeigt, dass die Biodiversität dort deutlich höher ist als auf den umgebenden Flächen. In der Normallandschaft außerhalb des Zauns wird entweder weiterhin intensiv gewirtschaftet oder die Flächen fallen aus der Nutzung und drohen zu verbuschen. Dem kann mit einer extensiven Grünlandnutzung innerhalb des Solarparks – z.B. gemischte Beweidung mit Schafen und Ziegen – erfolgreich entgegengewirkt werden.